Die Bundesregierung hat endlich eine absurde Gesetzeslücke geschlossen: Ab sofort stehen Opfern von Gewalttaten, die mit einem Kraftfahrzeug begangen wurden, die gleichen Leistungen aus dem Entschädigungsrecht zu wie Opfern von Gewalttaten mit Messern oder Schusswaffen.
Das mag selbstverständlich klingen, war es aber bislang nicht: Weil es im Opferentschädigungsgesetz eine entsprechende Ausschlussklausel gab, konnten Geschädigte beispielsweise nach Amokfahrten leer ausgehen. Nach dem Anschlag mit einem Sattelzug auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hatte es erstmals erhebliche Kritik an dieser Regelung gegeben. Seither ist es in Deutschland zu drei weiteren Amokfahrten mit Toten und Verletzten gekommen: im April 2018 in Münster vor dem Kiepenkerl-Denkmal, im Februar 2020 beim Rosenmontagsumzug im hessischen Volkmarsen und im Dezember 2020 in der Fußgängerzone von Trier. Nach jeder Tat entbrannte die Diskussion um die Lücke im Entschädigungsrecht erneut.
Nach der Amokfahrt in Trier hatte der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS, Prof. Jörg Ziercke, in einem Brandbrief die Bundesregierung aufgefordert, „dringend“ für eine Nachbesserung des Gesetzes zu sorgen. „Opfer müssen auf einen fürsorglichen Staat bauen können, der soziale Sicherheit gibt und damit die Basis für eine bestmögliche Überwindung der Tatfolgen schafft“, schrieb Ziercke.
Der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, begrüßt die jetzt erfolgte Gesetzesänderung als „überfällig“. „Es darf nicht sein, dass die Entschädigung von Opfern davon abhängt, für welche Tatwaffe sich ein Gewalttäter entscheidet“, sagt Jörg Ziercke.
Das 1976 verabschiedete und seitdem mehrfach überarbeitete Opferentschädigungsgesetz hat das Ziel, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Gewalttaten auszugleichen. Zu den Leistungen zählen zum Beispiel Heil- und Krankenbehandlungen, die Finanzierung von Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollstühlen, Entschädigungen für Hinterbliebene oder Rentenzahlungen.
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